derzeitige Situation
- Barrierefreiheit scheint bislang in Engstingen kein Thema zu sein, mit dem sich der GR oder die Verwaltung ernsthaft befassen;
- Altersstrukturdaten für Engstingen (https://www.statistik-bw.de/BevoelkGebiet/Alter/01035410.tab?R=GS415089) weisen deutlich aus, dass seit dem Jahr 2000 v.a. die Gruppe der 45-65-Jährigen (um 19%) und die über 65-jährigen (um 39%) angewachsen ist- und dies bei ungefähr gleichbleibender Gesamtbevölkerungsanzahl
Was bedeutet das für uns?
Barrierefreiheit in Engstingen
- Die bestehenden Bushaltestellen müssen laut Gesetz barrierefrei werden. Dies geschieht am besten durch den Einbau der „Kasseler Bordsteine“. Diese sind 16 bis 18 cm hoch und verbreiten sich seit einiger Zeit mehr und mehr (auch im Kreis Reutlingen). Dafür gibt es Zuschüsse und wir sollten bestimmen, mit welchen Haltestellen in Engstingen angefangen wird.
- Mindestens eine Haltestelle ist nachts schlecht einsehbar, weil auf der gegenüberliegenden Straßenseite keine Straßenbeleuchtung steht. Busfahrer würden es begrüßen, wenn an einer Seitenwand des Wartehäuschens eine Leuchtreklame angebracht werden könnte.
- Beim barrierefreien Umbau der Freibühlschule muss nicht nur auf Kanten und Stufen geachtet werden, sondern auch auf barrierefreie Türen und Haushaltsgeräte. Auf Touchscreen muss unbedingt verzichtet werden. Laut Gesetz muss jede Dienstleistung und jedes Gerät mit zwei Sinnen wahrnehmbar und bedienbar sein, d.h. Haushaltsgeräte müssen mit Knöpfen und Reglern ausgestattet sein. Angedachte automatische Schiebetüren sollten beim Öffnen und Schließen mit einem Quittierton versehen werden. Also muss unbedingt, und das gilt nicht nur für den Schulbereich, die barrierefreie Information und Kommunikation nach dem 2-Sinne-Prinzip befolgt werden (Hören/Sehen, Hören/Tasten, Tasten/Sehen). Man spricht hier von gleichberechtigter Teilhabe.
- Beim Kleinengstinger Rathaus gibt es bereits seit vielen Jahren eine akustische Ampel. Wir sollten uns darum kümmern, dass alle Ampelanlagen in der Gemeinde barrierefrei nachgerüstet werden (Hören und Sehen).
Altersgerechtigkeit bedeutet auch, dass es Einkaufsmöglichkeiten wie auch Zugang zu ÖPNV wohnortnah geben muss – auch in Kohlstetten und für alle Wohngebiete in K.- und G-Engstingen