Ab August 2026 haben Kinder der ersten Klassenstufe einen Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung. In den Folgejahren wird der Anspruch auf die Klassenstufen 2 bis 4 erweitert, so dass ab dem Schuljahr 2029/2030 Kindern der ersten bis vierten Klasse der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung zusteht. –> zum Gesetzestext
Wie ist der Stand der Planung in Engstingen? Öffentlich ist hierzu leider nichts bekannt. In Trochtelfingen z.B. ist die Planung schon weit fortgeschritten und wurde unter Beteiligung aller Betroffen durchgeführt (–> siehe Beitrag im gea).
Bleiben die Fragen:
- Wird bei uns in Engstingen das Thema etwa in nicht öffentlichen Sitzungen behandelt?
(das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner sind ja wohl nicht gefährdet, was dies rechtfertigen würde) - Können wir den Termin August 2026, wie gesetzlich vorgeschrieben, überhaupt einhalten und wenn ja, mit welcher Qualität für die Schüler und Eltern?